Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir diese nicht hier im Internet veröffentlichen möchten, insbesondere da wir diese Zeilen nicht allein in eigenem Namen, sondern stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen ins Netz gestellt haben, deren Privatpatienten ebenfalls Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Versicherungsgesellschaft haben.
Da auch Patienten anderer Praxisbetreiber die Möglichkeit haben (und wie wir aus zuverlässiger Quelle wissen, eifrig nutzen), auf die Informationen unserer Web-Site zurückzugreifen, werden Sie sicher Verständnis dafür haben, dass wir hier keine Zahlen preisgeben möchten, die dann in den Praxen unserer Kolleginnen und Kollegen möglicherweise Fragen nach sie ziehen könnten. Verraten möchten wir an dieser Stelle nur, dass wir, obwohl wir unsere Behandlungstermine für Krankengymnastik generell erheblich länger als die von den Krankenkassen vorgeschriebenen 15 Minuten sind, die Möglichkeit zur Berechnung des 2,3-fachen VdAK-Satzes nicht ausschöpfen.