“…, dass die von der Beklagten zugrundegelegten bundesweit geltenden Beihilfesätze jedenfalls nicht geeignet sind, einen im Einzelfall zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden…”
“…, dass die von der Beklagten zugrundegelegten bundesweit geltenden Beihilfesätze jedenfalls nicht geeignet sind, einen im Einzelfall zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden…”
Hinter dem Praxisnamen „activitas – menschen, die bewegen“ steht unsere Philosophie, Patienten zu Eigentraining zu motivieren,
fehlende Aktivität zu fördern, Mobilität zurückzuerlangen.